Pflege
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Passende Dienstleister zum Thema Pflege

Pflegedienste

Tagespflege

Tagesmutter

Die richtigen Dienstleister im Bereich Pflege
Unter dem Begriff Pflege werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das Wohlbefinden und die Gesundheit zu verbessern, zusammengefasst. Die Maßnahmen beziehen sich nicht ausschließlich auf die körperlichen, sondern auch auf die seelischen Bedürfnisse.Â
Ferner zählt in den Bereich, dass sich Pflegefachkräfte neben der pflegebedürftigen Person auch um die Angehörigen kümmern. Dazu zählen Gespräche mit den Angehörigen, Beratungen und die Unterstützung bei den alltäglichen pflegerischen Angelegenheiten. Pflegefachkräfte fördern die physischen, psychischen und kognitiven Fähigkeiten des Pflegebedürftigen, um auf diese Weise sicherzustellen, dass er sein Leben noch so selbstständig wie möglich gestalten kann. Â
Pflegefachkräfte
Pflegefachkraft ist ein Oberbegriff für alle Pflegefachberufe. In dem Bereich gibt es Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Für diese Berufe gibt es jeweils eine eigene dreijährige Ausbildung. Durch die staatlich anerkannte Ausbildung und Fortbildungen sind sie stets auf dem neusten Stand und können die wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Praxis anwenden. Alle Pflegefachkräfte geben wichtige Informationen an die Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Altenpflege
Wie der Name bereits erahnen lässt, geht es in diesem Bereich um die Pflege alter, pflegebedürftigen Menschen. Altenpfleger arbeiten meist in Altenheimen, im betreuten Wohnen oder Pflegeheimen. Zu den Aufgaben gehört die Unterstützung im Alltag, das Motivieren und die medizinische und pflegerische Versorgung.
Gesundheits- und Krankenpfleger
Umgangssprachlich werden diese Pflegefachkräfte „Krankenschwester“ genannt. Diese Bezeichnung wurde jedoch bereits 2004 abgeschafft und durch die Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger ersetzt. Die Krankenpflege umfasst medizinische Aufgaben (Wundversorgung, Vitalwerte messen, Verbände anlegen), Ärzten bei Untersuchungen assistieren, Körperpflege und die Gabe von Medikamenten. Sie sind meist in Krankenhäusern oder Reha- Kliniken zu finden und versorgen meist Akutpatienten.
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
Sie kümmern sich um die pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten, assistieren Ärzten, schreiben die Dokumentation und versorgen die Patienten mit Medikamenten. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger arbeiten meist in Krankenhäusern, Kinderheimen, ambulanten Pflege und Facharztpraxen für Kinder und Jugendliche.
Pflegeformen
Im Bereich der Pflege gibt es verschiedene Pflegeformen. Welche Pflegeform benötigt wird, hängt von der Pflegebedürftigkeit ab. Gesetzlich wird ein Mensch als pflegebedürftig eingestuft, wenn dieser aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Unterstützung bei der Ernährung, Körperpflege, Haushalt und Mobilität benötigt.
Welche pflegerischen Maßnahmen notwendig sind, wird über die Pflegestufen geregelt. Die stationäre und ambulante Pflege ist fast jedem bekannt, aber es gibt noch weitere Pflegeformen, die in Anspruch genommen werden können.
Stationäre Pflege
In diesem Fall ist der Pflegebedürftige in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht, in der er versorgt wird. Sie wird in vollstationär und teilstationäre Pflege unterteilt. Die vollstationäre Pflege ist für Pflegebedürftige ab Pflegestufe 3. Anfallende Kosten für die medizinische Versorgung werden von der Pflegeversicherung übernommen, während die Unterbringungs- und Versorgungskosten privat getragen werden müssen.
Bei der teilstationären Pflege ist der Patient entweder tagsüber oder nachts in der Einrichtung. Dies ist oft der Fall, wenn die pflegenden Angehörigen arbeiten müssen. Auf diesen Weg wird die Versorgung sichergestellt. Wie bei der vollstationären Pflege müssen Versorgung und Transport privat finanziert werden.
Ambulante Pflege
Der ambulante Pflegedienst kümmert sich um die häusliche Pflege. Die Pflegefachkraft kommt nach Hause und führt dort die vorher festgelegten Tätigkeiten durch.
Welche Pflegemaßnahmen ausgeführt werden sollen, legen Ärzte und die Pflegekasse fest. Weitere Maßnahmen können zusätzlich vereinbart werden, müssen dann jedoch privat bezahlt werden. In den Bereich der ambulanten Pflege zählt die Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege und hauswirtschaftliche Pflege.
Tagespflege
Die Tagespflege kann sowohl ambulant als auch stationär sein. Sie wird eingesetzt, wenn die pflegenden Angehörigen die nötige Pflege zeitweise nicht gewährleisten können. Meist ist dies der Fall, wenn die Angehörigen arbeiten müssen oder andere wichtige Termine haben.
Verhinderungspflege
Sie ähnelt der Tagespflege. Die Kosten werden für maximal 4 Wochen pro Jahr von der Pflegekasse übernommen. Auf diese Pflegeart wird zurückgegriffen, wenn die pflegenden Angehörigen selbst krank sind oder im Urlaub sind.
Kurzzeitpflege
Wird oft genutzt, wenn die Person z.B. aus dem Krankenhaus kommt und noch kein Platz in einem Pflegeheim frei ist. Sie kann aber auch genutzt werden, wenn der Pflegebedürftige normal von einem Angehörigen gepflegt wird und dieser zeitweise die Pflege nicht gewährleisten kann. Kurzzeitpflege wird für maximal 4 Wochen pro Jahr bezahlt.
Vollzeitpflege
Wird auch 24 Stunden Pflege genannt. Diese wird in Anspruch genommen, wenn Menschen einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Vollzeitpflege ist sowohl stationär als auch ambulant möglich. Im ambulanten Setting kann zusätzlich eine Haushaltshilfe engagiert werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflege
Was ist die Grundpflege?
Dabei handelt es sich um die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen, der alleine nicht mehr fähig ist, seine Grundverrichtungen zu bewältigen. Zu der Grundpflege gehört die Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Prophylaxe und Kommunikation. Â
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Ihm wird nicht vorgeschrieben, wofür er dies einsetzen muss. Es ist aber als Anerkennung des pflegenden Angehörigen gedacht. Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 ausgezahlt.
Wer bezahlt die Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse übernimmt eine Pauschale von 1612 € pro Jahr und subventioniert lediglich den Pflegeteil. Alle weiteren Kosten müssen von dem Pflegebedürftigen getragen werden. Â
Welche Aufgaben übernehmen Pflegefachkräfte?
Sie kümmern sich um die Körperpflege, Wundversorgung, Verbandwechsel, Messungen der Vitalwerte, Dokumentation und die Gabe von Medikamenten. Â
Was ist eine Pflegefachkraft?
Pflegefachkraft ist ein Oberbegriff für drei Berufe. Diese Berufe sind die Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Â